Ausländerbehörden verbieten Flüchtlingen, an den Aktionstagen teilzunehmen.
“Wir sind 50 Leute und wollen zur Demonstration am 13.6. nach München kommen, aber die Ausländerbehörde gibt uns keine Erlaubnis”, berichtete ein Bewohner des Würzburger Flüchtlingslagers vergangene Woche am Telefon. Auch die BewohnerInnen des Flüchtlingslagers in Amberg berichten, dass sie nicht nach München fahren dürfen.
Weitere Recherchen bestätigen es: Die Zentrale Rückführungsstelle (ZRS) Nordbayern hat die Ausländerbehörden angewiesen, keine Befreiung von der Residenzpflicht zu erteilen, wenn Flüchtlinge diese für einen Besuch der Aktionstage beantragen. Peter Meißner, der Leiter der ZRS Nord, begründet dies damit, dass ein solcher Antrag nicht von den Erlaubnisgründen des Aufenthaltsgesetzes abgedeckt sei: Der Besuch einer Demonstration liege weder im öffentlichen Interesse, noch sei es eine unbillige Härte für die Betroffenen, wenn sie nicht fahren dürften. Er sehe “deshalb keine Veranlassung eine Reiseerlaubnis zu erteilen”. Diese Position wird auch vom Bayerischen Innenministerium gedeckt.