Oury Jalloh: 700 x 50 Euro für unabhängigen Brandgutachter

Kein Vergessen! Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V. kämpft weiter und sammelt Geld für ein Brandgutachten, das zur Aufklärung von Oury Jallohs Tod aufklären soll – hier der Aufruf:

700 x 50 Euro für unabhängigen Brandgutachter

Am 7. Januar 2005 ist Oury Jalloh im Polizeirevier Dessau bei lebendigem Leib verbrannt. Bis heute ist nicht geklärt, was an diesem Tag in Zelle Nr. 5 tatsächlich geschehen ist. Während Verwandte, FreundInnen und die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh von Mord sprechen, wurde im ersten Prozess gegen zwei Polizisten lediglich Anklage wegen „fahrlässiger Tötung“ bzw. „fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge“ erhoben. Der Prozess endete mit einem Freispruch, obwohl sich PolizeizeugInnen in eklatante Widersprüche verwickelt hatten. Am 7. Januar 2010 kassierte der Bundesgerichtshof in einer spektakulären Entscheidung das Urteil des Dessauer Landgerichts. Der Fall wird nun seit zwei Jahren vorm Landgericht Magdeburg neu verhandelt.

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Urteil des VG Magdeburgs zu Abschiebeanhörungen

Bei der Abschiebeanhörung einer sierra-leonischen Delegation in München am 15./16.11.2010 sorgte ein Auto aus Magdeburg, das ohne Zwangsvorgeführte ankam, für Aufsehen unter den Demonstrant_innen. Die Person, die vorgeführt werden sollte, konnte durch ein Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg aus der Abschiebehaft freikommen.
Wenn ihr euch auf dieses Urteil für die Zukunft berufen wollt, findet ihr es hier:VG Magdeburg Zwangsvoführung

Prozess gegen einen Lagerland-Aktivisten am 26.08.2010

Aufruf zur Solidarität: Kommt alle zum Prozess am 26. August gegen einen Aktivisten des Bündnis gegen die Nato-Sicherheitskonferenz

“Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!”

Im Jahr 2009 gab es in München und Mittenwald viele politische Protestaktionen gegen Militarismus, Neonazis, Faschismus und Rassismus. Ob die Demonstrationen und Protestaktionen gegen das öffentliche Bundeswehr-Gelöbnis am Marienplatz, die Münchner SIKO und ihren Chef Wolfgang Ischinger, gegen den Rassismus staatlicher Behörden gegen Flüchtlinge und MigrantInnen, gegen alte und neue Nazis sowie das Treffen früherer NS-Kriegsverbrecher und der Bundeswehr in Mittenwald. Jetzt soll ein Aktivist stellvertretend für einige unserer gemeinsamen Aktionen verurteilt werden. Dazu sagen wir klar und deutlich: Der Versuch, legitimen Protest zu kriminalisieren, trifft zunächst vielleicht nur einzelne, meint aber uns alle!
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Meinungsfreiheit nicht für Flüchtlinge?

Ausländerbehörden verbieten Flüchtlingen, an den Aktionstagen teilzunehmen.

“Wir sind 50 Leute und wollen zur Demonstration am 13.6. nach München kommen, aber die Ausländerbehörde gibt uns keine Erlaubnis”, berichtete ein Bewohner des Würzburger Flüchtlingslagers vergangene Woche am Telefon. Auch die BewohnerInnen des Flüchtlingslagers in Amberg berichten, dass sie nicht nach München fahren dürfen.

Weitere Recherchen bestätigen es: Die Zentrale Rückführungsstelle (ZRS) Nordbayern hat die Ausländerbehörden angewiesen, keine Befreiung von der Residenzpflicht zu erteilen, wenn Flüchtlinge diese für einen Besuch der Aktionstage beantragen. Peter Meißner, der Leiter der ZRS Nord, begründet dies damit, dass ein solcher Antrag nicht von den Erlaubnisgründen des Aufenthaltsgesetzes abgedeckt sei: Der Besuch einer Demonstration liege weder im öffentlichen Interesse, noch sei es eine unbillige Härte für die Betroffenen, wenn sie nicht fahren dürften. Er sehe “deshalb keine Veranlassung eine Reiseerlaubnis zu erteilen”. Diese Position wird auch vom Bayerischen Innenministerium gedeckt.

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